Meldung eines VIC-SPEICHERS
Veröffentlicht von Daniel Schmitt in FAQ · Donnerstag 27 Okt 2016
Tags: Antrag, Bayernwerk, Meldung, Netzbetreiber, PV, Anlage, VIC, Speicher, VNB
Tags: Antrag, Bayernwerk, Meldung, Netzbetreiber, PV, Anlage, VIC, Speicher, VNB
Wie melde ich einen VIC-SPEICHER richtig beim Netzbetreiber an?
Zahlreiche Netzbetreiber kennen den VIC-SPEICHER nicht und greifen daher schnell auf Bewährtes zurück. Daher muss man sich nicht wundern dass manche Netzbetreiber eine komplette Anmeldung fordern, so wie diese bisher bei allen Photvoltaikanlagen erfolgt ist.
Es hat nun schon recht lange gedauert bis wir auch von offizieller Seite die nötige Bestätigung erhalten haben. Selbstverständlich handelt es sich beim VIC-Speicher um eine Netzersatzanlage. Das wussten wir schon lange. Es gilt die VDE AR 2510-2.
Nach Fertigstellung des VIC-Speichers soll diese den VNB gemeldet werden unabhängig davon, ob eine PV-Anlage verbaut wurde oder nicht.
FÜR DEN NETZBEREICH EON / BAYERNWERKE
Hierzu verwenden Sie bitte das Formular:
F2 Meldeformular, auf das Bild klicken!
Zur Anwendung kommen soll das Formblatt F2 zur Datenerhebung.
Die darin geforderten Unterlagen wie Lageplan und Konformitätserklärung werden der F2 Meldung beigelegt.
Anlagendokumentation, auf das Bild klicken!
Die gesamte Anlagendokumentation befindet sich auf der USB Karte in der Dokumententasche des VIC-SPEICHER oder kann im Downloadbereich herunter geladen werden. In der Anlagendokumentation befinden sich folgende Unterlagen:
1. Allgemeine Informationen
2. Meldung einer Netzersatzstrom- / USV Anlage
3. Prüfprotokoll
4. Inbetriebsetzung-Protokoll
5. EN-Konformitätserklärung IEC 60335-2
6. EN-Konformitätserklärung „interfaces“
7. EN-Konformitätserklärung „Multi-Plus“
8. Herstellererklärung
9. Garantieerklärung
10. Anschluss- und Betriebskonzept
Zwischenzeitlich haben wir festgestellt, dass der Begriff „Inselanlage“ zwar aus technischer Sicht einwandfrei ist, jedoch bei den meisten Netzbetreibern anders interpretiert wird. Netzbetreiber gehen davon aus, dass bei einer „Inselanlage“ kein Netzanschluss zur Verfügung steht. Juristisch mag das so sein, technisch gesehen ist ein jeder VIC-Speicher eine
Netzersatzanlage, welche im kundeneigenen Inselbetrieb betrieben wird.
FÜR DEN NETZBEREICH UW-RHÖN
Für den Netzbereich der ÜW-Rhön laden Sie bitte das nachfolgende PDF herunter. Die Anleitung zur Meldung eines VIC-Speichers ist im Dokument enthalten
EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom?
Da der VIC-Speicher nicht in das öffentliche Netz einspeisen kann, bleibt den VIC-Speicher Kunden diese Möglichkeit des Einspeisens und die damit verbundene EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom vorenthalten. Daher muss er auch keine EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom zahlen.
Zu diesen Entschluss kommt zumindest die Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Zum Nachlesen hier der Link
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